Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.wladika.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021

Februar 2021

Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen.

Welche Unternehmen haben Anspruch:

  • Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und
  • in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind.
  • Indirekt betroffen sind Unternehmen, die mindestens die 50% Umsatzes mit Unternehmen machen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind oder mindestens 50% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen und
  • während eines Zeitraums im November 2020 oder im Dezember 2020 in einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen tätig sind und
  • mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) erlitten haben.

Wie hoch ist der Umsatzersatz:

  • Bis zu 80 % des ermittelten begünstigten Umsatzes (max. 800.000 €) können ersetzt werden.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ergibt sich aus den zu ermittelnden Umsätzen und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß der Branchenkategorisierung für die Branche heranzuziehen ist, der die begünstigten Umsätze überwiegend zuzuordnen sind.
  • Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 €, in Einzelfällen 2.300 €.

Antragstellung:

  • Die Beantragung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf FinanzOnline möglich.
  • Die Beantragung erfolgt durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
    (unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch selbst gestellt werden zB: Umsatzersatz höchstens 5.000 €)

Liste der indirekt betroffen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1.pdf

Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf

Quelle und weitere Informationen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/

 

Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf